Eine Unfallrente zahlt Neodigital in der Unfallversicherung, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Die Rente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet – rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und danach im Voraus. Gezahlt wird bis zum Tod der versicherten Person oder bis der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % sinkt.
Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung zum Tod vor der Bemessung.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unfallrente gibt es, wenn der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mindestens 50 % erreicht. Sie wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, und zwar rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und anschließend jeweils im Voraus. Die Zahlung endet, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % fällt. Der Versicherer darf Lebensbescheinigungen verlangen; werden diese nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Rente.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird eine Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird geleistet, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch ist die Unfallrente und wie oft wird sie gezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Ab wann und wie lange läuft die Zahlung der Unfallrente?
Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus. Sie läuft bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn ich eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht einreiche?
Der Versicherer darf zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich zugesandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025