Bei der Unfallversicherung der Neodigital liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn eine versicherte Person einen zunächst geringfügig erscheinenden Unfall erst dann meldet und einen Arzt hinzuzieht, sobald der wirkliche Umfang der Verletzung erkennbar wird. Zusätzlich beginnt die Meldefrist bei einem Unfalltod erst mit Kenntnis vom Tod und der möglichen Unfallursächlichkeit und wird von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert.
Keine Verletzung bei versehentlich zu spät gemeldetem Unfallschaden bei zunächst geringfügiger Verletzung
Erscheinen die Unfallfolgen zunächst geringfügig oder sind sie zunächst nicht erkennbar, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor. Das gilt auch dann, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, sobald der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod
Die Meldefrist beginnt erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Die Frist wird von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert.
Auch bei einer Fristüberschreitung werden wir uns nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, wenn uns noch alle Möglichkeit zur Leistungsprüfung zur Verfügung steht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Verletzung anfangs harmlos wirkt oder gar nicht erkennbar ist, muss man den Unfall nicht sofort melden. Erst wenn das tatsächliche Ausmaß deutlich wird, sollte man einen Arzt einschalten und die Meldung machen, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Im Todesfall startet die Meldefrist erst, sobald die Angehörigen oder Bezugsberechtigten vom Tod und einer möglichen Unfallursache wissen. Diese Frist ist von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert, und selbst bei Überschreitung wird nicht auf eine Obliegenheitsverletzung gepocht, solange die Leistungsprüfung noch möglich ist.
Häufige Fragen
Muss ich einen zunächst harmlos wirkenden Unfall sofort melden?
Nein. Wenn die Unfallfolgen zunächst geringfügig erscheinen oder nicht erkennbar sind, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, sobald der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Wann beginnt bei einem Unfalltod die Meldefrist?
Die Meldefrist beginnt erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Wie lang ist die Meldefrist bei Unfalltod?
Die Frist wird von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert.
Was passiert, wenn die Meldefrist bei Unfalltod überschritten wird?
Der Versicherer beruft sich auch bei einer Fristüberschreitung nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, wenn ihm noch alle Möglichkeit zur Leistungsprüfung zur Verfügung steht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025