Bei der Neodigital Unfallversicherung sind während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers automatisch und beitragsfrei mitversichert – mit 25.000 EUR Invaliditätssumme, 5.000 EUR Todesfallsumme sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bis zur nächsten Hauptfälligkeit, mindestens jedoch drei Monate. Auch der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist bei Heirat oder Verpartnerung für drei Monate beitragsfrei geschützt, sofern keine andere private Unfallversicherung besteht.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene
Kinder, die während der Vertragsdauer der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers geboren werden, sind beitragsfrei mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der vollendeten Geburt folgt, mindestens jedoch für drei Monate. Die Mitversicherung umfasst:
- 25.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 5.000 EUR Todesfallsumme
- 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, gewähren wir Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner für drei Monate ab der Heirat beziehungsweise Begründung der Lebenspartnerschaft beitragsfrei mitversichert. Die Mitversicherung umfasst:
- 50.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 5.000 EUR für den Todesfall
- 10 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Dieser Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für den Ehegatten oder den Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Ein während der Vertragsdauer geborenes Kind ist ohne zusätzlichen Beitrag automatisch mitversichert – mit festgelegten Summen für Invalidität, Todesfall sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, und zwar bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach der Geburt, mindestens für drei Monate. Auch nach einer Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Partner drei Monate lang beitragsfrei geschützt. Für den Partner gilt dieser Schutz allerdings nur, wenn er nirgends sonst eine private Unfallversicherung hat.
Häufige Fragen
Ist mein neugeborenes Kind automatisch mitversichert?
Ja. Während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind beitragsfrei mitversichert – mit 25.000 EUR Invaliditätssumme, 5.000 EUR Todesfallsumme sowie 5 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach der Geburt, mindestens jedoch drei Monate.
Wie lange gilt der Schutz für den Ehepartner nach der Hochzeit?
Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist ab der Heirat beziehungsweise Begründung der Lebenspartnerschaft für drei Monate beitragsfrei mitversichert – mit 50.000 EUR für den Invaliditätsfall, 5.000 EUR für den Todesfall und 10 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Gilt der Schutz für den Ehepartner auch, wenn er schon eine Unfallversicherung hat?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für den Ehegatten oder Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Kann ich die Leistungen für ein Kind mehrfach nutzen?
Nein. Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025