Bei der Neodigital Unfallversicherung bleibt der Anspruch auf Krankenhaustagegeld auch bei Heilbehandlung in einer Kur, einem Sanatorium oder Erholungsheim erhalten, wenn es sich um eine Notfalleinweisung oder das einzige Versorgungskrankenhaus vor Ort handelt. Zusätzlich gibt es doppeltes Krankenhaustagegeld bei Unfällen im Ausland, Genesungsgeld bei stationärer Behandlung und ambulanten Operationen sowie ein Komageld bei unfallbedingtem Koma.
Heilbehandlung bei der Kur, in einem Sanatorium oder Erholungsheim
Erfolgt die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei einer Kur oder in einem Sanatorium oder Erholungsheim, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Kur oder Rehabilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeldanspruch nicht. Das gilt in folgenden Fällen:
- Es handelt sich um eine Notfalleinweisung.
- Die Kureinrichtung, das Sanatorium oder das Erholungsheim ist das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person.
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
Wir zahlen das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage, wenn die versicherte Person einen Unfall im Ausland erleidet, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei vollstationärer Behandlung
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlen wir Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes. Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die wir Krankenhaustagegeld zahlen, längstens für 500 Tage.
Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei ambulanten Operationen
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen zahlen wir Genesungsgeld, wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ebenfalls für 3 Tage.
Erweiterung der Zahlung bei ambulanten Operationen
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, zahlen wir Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auch dann, wenn keine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufes oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, vorliegt.
Komageld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches Koma), so wird für die Zeit dieses Zustandes ab dem 8. Tag ein Komageld als zusätzliche Leistung geleistet. Das Komageld wird für maximal 12 Wochen gezahlt und beträgt die Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Was bedeutet das konkret?
Diese Klauseln erweitern die Leistungen rund um das Krankenhaustagegeld. Der Anspruch bleibt in bestimmten Fällen auch bei einer Kur oder in einem Sanatorium bestehen, und bei einem Unfall im Ausland gibt es zeitweise das doppelte Tagegeld. Zusätzlich wird Genesungsgeld nach stationärer Behandlung und nach ambulanten Operationen gezahlt, und bei einem unfallbedingten Koma kommt ein Komageld hinzu.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland mehr Krankenhaustagegeld?
Ja. Bei einem Unfall im Ausland, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht, wird das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage gezahlt.
Wie lange wird das Genesungsgeld bei vollstationärer Behandlung gezahlt?
Das Genesungsgeld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt, längstens für 500 Tage. Es wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Ab wann und wie lange wird Komageld gezahlt?
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma – auch ein künstliches Koma –, wird ab dem 8. Tag für maximal 12 Wochen ein Komageld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Gibt es Leistungen auch bei einer ambulanten Operation ohne Arbeitsbeeinträchtigung?
Ja. Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation werden Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auch dann gezahlt, wenn keine Beeinträchtigung im Beruf oder in der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, vorliegt. Das Genesungsgeld wird dabei für 3 Tage geleistet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025