Bei der Neodigital Unfallversicherung profitieren Kinder von besonderen Zusatzleistungen: Übernachtet ein Elternteil beim verunfallten Kind im Krankenhaus (Rooming-In), zahlt der Versicherer je Übernachtung das vereinbarte Krankenhaustagegeld, wenn das Kind noch keine 14 Jahre alt ist. Sterben beide versicherten Eltern durch denselben Unfall, erhalten minderjährige Kinder die doppelte Todesfallsumme bis maximal 50.000 EUR. Zusätzlich besteht Schutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unter 16 Jahren sowie bei bestimmten Verätzungen bei Kindern unter 18 Jahren.
Rooming-In
Diese Leistung erweitert die Regelung zum Krankenhaustagegeld. Befindet sich das versicherte Kind aufgrund eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-In), zahlen wir pro Übernachtung einen Betrag in Höhe des für das Kind vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes.
Voraussetzung ist, dass das Kind bei Beginn des Krankenhausaufenthaltes das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod der Eltern
Sterben infolge desselben Unfalls beide durch diesen Vertrag versicherten Eltern und bleiben leibliche Kinder oder Adoptivkinder zurück, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen wir in Erweiterung die doppelte Versicherungssumme für Unfalltod, höchstens jedoch 50.000 EUR.
Voraussetzung ist, dass diesen Kindern die versicherte Todesfallleistung durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamentarische Erben zusteht.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
In Erweiterung besteht Versicherungsschutz, wenn das versicherte Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Land- oder Wasserfahrzeug führt, ohne im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis zu sein.
Voraussetzung bleibt: Soweit das Führen des Fahrzeuges eine Straftat darstellt, darf keine weitere vorsätzliche Straftat ausgeführt oder versucht worden sein.
Verätzungen
In Erweiterung besteht für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherungsschutz auch für Verätzungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Was bedeutet das konkret?
Für Kinder gelten hier mehrere zusätzliche Leistungen. Übernachtet ein Elternteil beim stationär behandelten Kind im Krankenhaus, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld pro Nacht gezahlt, solange das Kind unter 14 Jahre alt ist. Sterben beide versicherten Eltern durch denselben Unfall, erhalten ihre Kinder unter 18 Jahren die doppelte Todesfallsumme, höchstens jedoch 50.000 EUR. Außerdem besteht Schutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis für Kinder unter 16 Jahren sowie bei bestimmten Verätzungen durch verschluckte Stoffe für Kinder unter 18 Jahren.
Häufige Fragen
Wie viel wird beim Rooming-In gezahlt, wenn ein Elternteil beim Kind im Krankenhaus bleibt?
Pro Übernachtung wird ein Betrag in Höhe des für das Kind vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes gezahlt. Das gilt, wenn sich das Kind aufgrund eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet und das Kind bei Beginn des Krankenhausaufenthaltes das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Was passiert, wenn beide versicherten Eltern bei einem Unfall sterben?
Sterben beide durch den Vertrag versicherten Eltern infolge desselben Unfalls und bleiben Kinder unter 18 Jahren zurück, denen die Todesfallleistung zusteht, wird die doppelte Versicherungssumme für Unfalltod gezahlt, höchstens jedoch 50.000 EUR.
Besteht Unfallschutz, wenn mein Kind ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt?
Ja, sofern das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Land- oder Wasserfahrzeug ohne notwendige Fahrerlaubnis führt. Voraussetzung ist, dass – falls das Führen eine Straftat darstellt – keine weitere vorsätzliche Straftat ausgeführt oder versucht wurde.
Sind Verätzungen bei Kindern mitversichert?
Für Kinder unter 18 Jahren besteht Versicherungsschutz auch für Verätzungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025