Wer nach einem Unfall eine Kur macht, kann von der Neodigital in der Unfallversicherung eine Kurkostenbeihilfe erhalten: Der Versicherer erstattet selbst getragene Kurkosten bis zum im Versicherungsschein genannten Betrag, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall eine medizinisch notwendige, ununterbrochene Kur von mindestens drei Wochen durchführt. Die Notwendigkeit und der Zusammenhang mit dem Unfall müssen ärztlich belegt werden.
Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe. Erstattet werden nachgewiesene, von der versicherten Person selbst getragene Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person:
- innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige ununterbrochene Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall kann die versicherte Person die Kosten einer Kur bis zu einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag erstattet bekommen. Die Kur muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall stattfinden, mindestens drei Wochen am Stück dauern und medizinisch notwendig sein. Der Zusammenhang mit dem Unfall und die Notwendigkeit sind ärztlich nachzuweisen. Pro Unfall wird die Beihilfe nur einmal gezahlt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss die Kur nach einem Unfall erfüllen?
Die Kur muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Unfalltag durchgeführt werden, wegen der durch den Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen erfolgen und medizinisch notwendig sowie mindestens drei Wochen ununterbrochen dauern.
Wie hoch ist die Kurkostenbeihilfe?
Erstattet werden die nachgewiesenen, selbst getragenen Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags.
Wie muss ich die Kur nachweisen?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Zählt ein stationärer Krankenhausaufenthalt als Kur?
Nein. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen gelten nicht als Kur.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025