Bei der Unfallversicherung von Neodigital kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise sofort ab Zugang der Erklärung oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Zusätzlich lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne den Gesamtvertrag zu beenden, und eine Innovationsgarantie sorgt dafür, dass künftige Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Sie ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer einen Teil, kann er bestimmen, ob diese Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Kündigt der Versicherer einen Teil, kann dies nur nach den maßgeblichen Bestimmungen der AUB erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag jederzeit kündigen, entweder sofort oder zu einem späteren Wunschtermin. Zusätzlich lassen sich auch nur einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der ganze Vertrag endet; die jeweils andere Partei darf dann aber innerhalb eines Monats den Gesamtvertrag kündigen. Werden die Bedingungen ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers verbessert, gelten diese Verbesserungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit – kostet die Erweiterung mehr, kann der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er sie nicht möchte.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Vertrag jederzeit kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt und ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Kann ich nur einen Teil des Vertrags kündigen?
Ja. Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt vornehmen. Nach einer Teilkündigung darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag kündigen, wobei diese Kündigung spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung eingehen muss.
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was passiert, wenn die verbesserten Leistungen mehr kosten?
Ist mit der Leistungserweiterung ein Mehrbeitrag verbunden, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, wenn er die Erweiterungen nicht wünscht – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025