Nach einem Unfall übernimmt die Neodigital in der Unfallversicherung die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlicher Rettungsdienste sowie für den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus oder zur Spezialklinik – erstattet werden nachgewiesene Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern kein Dritter dafür aufkommt.
Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten entstanden:
- für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist außerdem, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze eines Rettungsdienstes oder für einen ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus oder zur Spezialklinik anfallen, werden diese übernommen. Das gilt auch, wenn ein Unfall unmittelbar drohte oder nach den Umständen zu vermuten war. Voraussetzung ist, dass kein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer für die Kosten zahlen muss oder seine Zahlungspflicht bestreitet. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Unfall übernommen?
Übernommen werden Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten sowie für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Zahlt die Versicherung auch, wenn gar kein Unfall passiert ist?
Ja, einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Was gilt, wenn zum Beispiel die Krankenkasse für die Kosten aufkommen müsste?
Eine Leistung erfolgt nur, wenn ein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025