Stirbt bei der Neodigital Unfallversicherung ein Bezieher der Unfall-Rente, zahlt der Versicherer im Anschluss eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der bisherigen Unfall-Rente – die Partner-Rente bis zu 36 Monate, die Vollwaisen-Rente längstens bis zum 18. Geburtstag.
Partner-/Vollwaisen-Rente
Verstirbt der Bezieher der Unfall-Rente, wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
- Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Verstirbt der nach diesen Punkten Berechtigte, endet die Rentenzahlung. Bei mehreren Berechtigten wird die Rente anteilig ausgezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand eine Unfall-Rente erhält und verstirbt, springt für die Hinterbliebenen eine Anschlussleistung ein. Der Partner oder Vollwaisen bekommen dann 70 % der bisherigen Unfall-Rente. Für Partner läuft diese Zahlung bis zu 36 Monate, für Vollwaisen bis zum 18. Geburtstag. Gibt es mehrere Berechtigte, teilen sie sich den Betrag anteilig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Partner- bzw. Vollwaisen-Rente?
Sie beträgt 70 % der bisherigen Unfall-Rente und wird im Anschluss an den Tod des Unfall-Rentenbeziehers geleistet.
Wer gilt als Partner im Sinne dieser Regelung?
Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie Eheleute.
Wie lange wird die Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet, die Vollwaisen-Rente höchstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Was passiert, wenn es mehrere Berechtigte gibt oder ein Berechtigter verstirbt?
Bei mehreren Berechtigten wird die Rente anteilig ausgezahlt. Verstirbt ein Berechtigter, endet dessen Rentenzahlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025