Bei der Unfallversicherung der Neodigital besteht der vereinbarte Versicherungsschutz für Unfälle, die der versicherten Person zustoßen. Damit ist festgelegt, dass sich die abgesicherten Leistungen auf Unfallereignisse der versicherten Person beziehen und den zuvor getroffenen Vereinbarungen entsprechen.
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt. Welche Leistungen konkret abgesichert sind, richtet sich nach dem, was vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt bei Unfällen der versicherten Person.
Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Es wird der vereinbarte Versicherungsschutz geboten, also der Schutz im zuvor vereinbarten Umfang.
Wann greift die Leistung grundsätzlich?
Die Leistung greift grundsätzlich bei Unfällen der versicherten Person.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025