Ein Unfall gilt in der Unfallversicherung von Neodigital dann als gegeben, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Beide Voraussetzungen müssen für den Unfallbegriff zusammenkommen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person eine Gesundheitsschädigung erleidet durch:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- die unfreiwillig eingetretene Gesundheitsschädigung
Was bedeutet das konkret?
Von einem Unfall wird ausgegangen, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wichtig ist dabei, dass diese Gesundheitsschädigung unfreiwillig eintritt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für einen Unfall erfüllt sein?
Es muss ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) geben, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten werden, damit ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt.
Was ist mit einem Unfallereignis gemeint?
Ein Unfallereignis ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025