Bei der Unfallversicherung von Neodigital muss eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und darf innerhalb von 18 Monaten geltend gemacht und ärztlich festgestellt werden. Für Niere und Milz besteht ein Wahlrecht bei der Bemessung, ein Invaliditätsvorschuss bis 15.000 EUR ist möglich, und bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % kann sich die Leistung verdoppeln. Zusätzlich gelten beitragsfreie Leistungen und eine progressive Invaliditätsstaffel bis 225 %.
Erweiterung der Frist zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung der Invalidität
- Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten sein.
- Die Frist zur Geltendmachung und zur schriftlichen ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird auf 18 Monate verlängert, gerechnet vom Unfalltag an.
Erweiterung der Gliedertaxe
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten bestimmte Invaliditätsgrade.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Für die in der Gliedertaxe genannten Organe Niere und Milz besteht ein Wahlrecht: Es kann gewählt werden, ob die Bemessung nach der Gliedertaxe oder nach den entsprechenden Bemessungsgrundsätzen erfolgt. Wird eine Bemessung nach diesen Bemessungsgrundsätzen gewünscht, kann von dem Wahlrecht nur vor der Bemessung des Invaliditätsgrades Gebrauch gemacht werden.
Invaliditätsvorschuss
Auch wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist, kann schon vor Abschluss des Heilverfahrens und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss bis zu 15.000 EUR verlangt werden. Voraussetzung ist, dass keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
Beitragsfreie Leistungen
Folgende Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt Folgendes:
- Der Invaliditätsgrad wird nach den entsprechenden Bemessungsgrundsätzen ermittelt.
- Der Versicherer zahlt die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
- Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen beim Versicherer bestehen.
Progressive Invaliditätsstaffel bis 225% der Grundversicherungssumme
Bei einer vereinbarten progressiven Invaliditätsstaffel bis 225 % der versicherten Grundversicherungssumme werden die Bemessungsgrundsätze erweitert.
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe,
- für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.
Die zu zahlende Invaliditätsleistung erhöht sich aus diesen Bedingungen im Einzelnen wie folgt:
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung räumt bei einer Invalidität mehr Zeit ein: Sie muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten sein und kann innerhalb von 18 Monaten geltend gemacht und ärztlich festgestellt werden. Für Niere und Milz kann man zwischen zwei Bemessungsarten wählen, und schon vor Abschluss der Heilbehandlung ist ein Vorschuss bis 15.000 EUR möglich. Zusätzlich gibt es beitragsfreie Leistungen, bei sehr hohem Invaliditätsgrad eine verdoppelte Leistung sowie eine progressive Staffel, die die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden ansteigen lässt.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Invalidität geltend zu machen?
Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Für die Geltendmachung und die schriftliche ärztliche Feststellung gilt eine verlängerte Frist von 18 Monaten, gerechnet ab dem Unfalltag.
Kann ich einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung bekommen?
Ja. Auch ohne vereinbarte Todesfallsumme kann bereits vor Abschluss des Heilverfahrens und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss bis zu 15.000 EUR verlangt werden. Voraussetzung ist, dass keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
Was passiert bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 %?
Sofern eine Mehrleistung vereinbart wurde, wird bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt. Diese Mehrleistung ist pro versicherter Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt.
Welche Leistungen sind beitragsfrei mitversichert?
Beitragsfrei mitversichert sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025