Die Neodigital zahlt in ihrer Unfallversicherung eine Übergangsleistung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung ab dem Unfalltag ununterbrochen mehr als sechs Monate anhält. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt beeinträchtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall über längere Zeit stark beeinträchtigt ist, kann eine Übergangsleistung erhalten. Voraussetzung ist, dass die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – und dies vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als sechs Monate andauert. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall mit einem ärztlichen Attest gemeldet werden. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung ab dem Unfalltag ununterbrochen mehr als sechs Monate anhält.
Bis wann muss die Beeinträchtigung gemeldet werden?
Innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall muss die Beeinträchtigung durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden. Das bedeutet, dem Versicherer mitzuteilen, dass man von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgeht.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist versäume?
Ein Versäumnis der Frist lässt sich nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldigen, etwa wenn man durch schwere unfallbedingte Kopfverletzungen nicht in der Lage war, Kontakt aufzunehmen.
Wie hoch ist die Übergangsleistung?
Der Versicherer zahlt die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025