Bei der Unfallversicherung von Neodigital stehen die Rechte aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zu – auch dann, wenn der Unfall einer anderen versicherten Person zustößt (Fremdversicherung). Die Leistung wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, der neben der versicherten Person für die Obliegenheiten verantwortlich bleibt. Zudem wird geregelt, dass die geltenden Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller gelten und dass Ansprüche vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfändet werden dürfen.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Rechte aus dem Vertrag kann nur der Versicherungsnehmer geltend machen, auch wenn eine andere Person versichert ist und ihr der Unfall zustößt. Die Leistung wird dann trotzdem an den Versicherungsnehmer gezahlt, der zusammen mit der versicherten Person für die Obliegenheiten einzustehen hat. Die für den Versicherungsnehmer geltenden Regeln gelten sinngemäß auch für Rechtsnachfolger und andere Anspruchsteller. Ansprüche dürfen vor ihrer Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, wenn eine andere Person versichert ist?
Die Ausübung der Rechte steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu, auch bei einer Fremdversicherung, bei der der Unfall einer anderen versicherten Person zustößt.
An wen wird die Leistung ausgezahlt, wenn der Unfall einer anderen versicherten Person passiert?
Die Leistung wird auch in diesem Fall an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für Erben oder andere Anspruchsteller?
Ja, alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Kann ich meine Ansprüche aus dem Vertrag auf andere übertragen oder verpfänden?
Vor Fälligkeit können die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025