Bei der Unfallversicherung von Neodigital beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Damit der Schutz greift, muss der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag zahlen. Diese Zahlung müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins leisten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist außerdem, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird, nämlich unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Muss ich den Beitrag zahlen, damit der Schutz greift?
Ja. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag zahlen.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag begleichen?
Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025