Bei der Unfallversicherung der Neodigital ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zu zahlen, nachdem der Versicherungsschein bei Ihnen eingegangen ist. Zahlen Sie später, beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt, sofern Neodigital hierauf hingewiesen hat – und bei unverschuldeter Verspätung bleibt es beim vereinbarten Beginn. Zusätzlich klärt sich, wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
Fälligkeit der Zahlung
Sobald Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie darauf hingewiesen haben – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich zahlen, nachdem seit Erhalt des Versicherungsscheins 14 Tage vergangen sind. Zahlen Sie zu spät, startet der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung – allerdings nur, wenn der Versicherer Sie zuvor deutlich darauf hingewiesen hat. Können Sie belegen, dass Sie die Verspätung nicht selbst verschuldet haben, gilt der ursprünglich vereinbarte Beginn. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung darf der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie die Verzögerung zu vertreten haben.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag der Unfallversicherung zahlen?
Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Ab wann bin ich versichert, wenn ich den ersten Beitrag erst später zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag später, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Das gilt aber nur, wenn der Versicherer Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht hat.
Was passiert, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. In diesem Fall kann der Versicherer auch nicht vom Vertrag zurücktreten.
Kann der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Verspätung nicht verschuldet haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025