Wer bei der Neodigital Unfallversicherung eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert seinen Versicherungsschutz, während der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen darf. Zugleich zeigt der Abschnitt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung erhalten bleibt – etwa durch einen fehlenden Hinweis in Textform oder den Nachweis fehlender Ursächlichkeit.
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Verletzen Sie eine Obliegenheit absichtlich, entfällt der Versicherungsschutz; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Diese Folgen greifen aber nur, wenn Sie zuvor in Textform darauf hingewiesen wurden. Der Schutz bleibt erhalten, wenn Sie belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Pflichtverletzung sich weder auf den Versicherungsfall noch auf die Leistung ausgewirkt hat – Letzteres gilt jedoch nicht bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Verletzung einer der genannten Obliegenheiten verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung aus?
Der Versicherer darf seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, oder wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt Letzteres jedoch nicht.
Muss der Versicherer mich auf die Folgen einer Obliegenheitsverletzung hinweisen?
Ja. Der Verlust des Versicherungsschutzes und die Leistungskürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025