Bei der Unfallversicherung von Neodigital sind Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Leistung ist nur dann möglich, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden zu mehr als 50 Prozent verursacht hat.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheitsschäden:
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, verursacht, und
- für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Für Bandscheibenschäden sowie für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen zahlt der Versicherer normalerweise nicht. Anders ist es nur, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat. Beide Bedingungen – überwiegende Verursachung durch den Unfall und bestehender Versicherungsschutz für dieses Ereignis – müssen zusammen erfüllt sein, damit der Ausschluss entfällt.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung mitversichert?
Grundsätzlich nein. Schäden an Bandscheiben sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, ein versichertes Unfallereignis hat sie zu mehr als 50 % verursacht.
Wann greift die Ausnahme vom Ausschluss?
Die Ausnahme greift, wenn ein Unfallereignis den Gesundheitsschaden überwiegend (mehr als 50 %) verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht. Dann gilt der Ausschluss nicht.
Sind Gehirnblutungen und Blutungen innerer Organe abgedeckt?
Diese Gesundheitsschäden sind ausgeschlossen. Ein Anspruch besteht nur, wenn ein versichertes Unfallereignis sie zu mehr als 50 % verursacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025