Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es Fälle, in denen die Leistung nicht vollständig ausgezahlt wird: Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer entweder gar nicht oder nur eingeschränkt leisten. Entscheidend sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die vereinbarten Ausschlüsse.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Unfall und jede Gesundheitsschädigung wird in vollem Umfang abgedeckt. In manchen Fällen zahlt der Versicherer gar nicht, in anderen nur einen Teil. Wichtig sind hierfür vor allem die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die festgelegten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer bei jedem Unfall in voller Höhe?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Worauf sollte ich achten, um die Leistungseinschränkungen zu verstehen?
Sie sollten die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen beachten.
Kann die Leistung auch teilweise gekürzt werden?
Ja, der Versicherer kann in bestimmten Fällen entweder gar nicht oder nur eingeschränkt leisten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025