In der Unfallversicherung von Neodigital zahlt der Versicherer nur für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch ein Unfallereignis entstanden sind. Für Krankheiten wie Diabetes oder Gelenkerkrankungen sowie für Gebrechen wie Wirbelsäulenfehlstellungen oder eine angeborene Sehnenverkürzung besteht dagegen kein Leistungsanspruch.
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Damit sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen gemeint, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Beispiele:
- Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen.
- Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung ist auf die Folgen eines Unfalls beschränkt, also auf Gesundheitsschäden, die tatsächlich durch das Unfallereignis ausgelöst wurden. Für Krankheiten und Gebrechen wird nicht gezahlt. Als Krankheiten gelten etwa Diabetes oder Gelenkerkrankungen, als Gebrechen zum Beispiel Wirbelsäulenfehlstellungen oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Wofür wird in der Unfallversicherung überhaupt geleistet?
Geleistet wird ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Krankheiten mitversichert?
Nein, für Krankheiten wird nicht geleistet. Als Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen.
Was zählt als Gebrechen und ist das abgedeckt?
Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung. Für Gebrechen wird nicht geleistet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025