Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird die Übergangsleistung schon früher fällig: Bereits nach drei Monaten zahlt der Versicherer 50 Prozent der vereinbarten Übergangsleistung, wenn die versicherte Person unfallbedingt vollständig in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Zusätzlich wird die volle Versicherungssumme sofort fällig, wenn schwere Verletzungen wie Querschnittslähmung, Amputationen oder ausgedehnte Verbrennungen vorliegen.
50 Prozent der vereinbarten Übergangsleistung werden bereits nach 3 Monaten gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt ist und die Beeinträchtigung, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 3 Monate andauert.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen im Rahmen der Übergangsleistung
Die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- Querschnittslähmung
- Amputation eines Armes oder einer Hand
- Amputation eines Beines oder Fußes
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- Erblindung beider Augen
- Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-, Unterschenkelbruch (an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten) oder Beckenbruch, gewebezerstörender Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung kann in bestimmten Fällen früher oder sofort ausgezahlt werden. Ist die versicherte Person nach einem Unfall über mehr als drei Monate ununterbrochen zu 100 Prozent in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen –, wird bereits die Hälfte der vereinbarten Übergangsleistung gezahlt. Bei aufgeführten schweren Verletzungen wird die gesamte vereinbarte Versicherungssumme sofort fällig, sofern die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall verstirbt.
Häufige Fragen
Wann werden 50 Prozent der Übergangsleistung ausgezahlt?
Bereits nach 3 Monaten, wenn die versicherte Person unfallbedingt zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 3 Monate andauert.
Bei welchen Verletzungen wird die Übergangsleistung sofort fällig?
Zum Beispiel bei einem Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, Querschnittslähmung, Amputation eines Armes, einer Hand, eines Beines oder Fußes, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, Erblindung beider Augen sowie bei bestimmten Kombinationen aus Knochenbrüchen und gewebezerstörenden Organschäden.
Wird die Sofortleistung auch gezahlt, wenn die versicherte Person kurz nach dem Unfall verstirbt?
Nein. Die Sofortleistung entfällt, wenn der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Muss für die vorzeitige Zahlung eine Krankheit ausgeschlossen sein?
Ja. Für die Zahlung von 50 Prozent nach 3 Monaten muss die Beeinträchtigung unfallbedingt und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025