Nach einem versicherten Unfall zahlt die Neodigital in der Unfallversicherung eine Kurkostenbeihilfe für selbst getragene, nachgewiesene Kurkosten bis zum vereinbarten Betrag – vorausgesetzt, die versicherte Person macht innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche. Auch teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind erfasst, während vollstationäre Heilbehandlungen ausdrücklich nicht als Kur gelten.
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe. Erstattet werden nachgewiesene, von der versicherten Person selbst getragene Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person
- innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurbeihilfe wird ebenso für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur beziehungsweise der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall selbst für eine Kur zahlt, kann eine Kurkostenbeihilfe bis zum vereinbarten Betrag erhalten. Dafür muss die Kur innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfinden, mindestens eine Woche dauern und medizinisch notwendig sein; das muss ein ärztliches Attest belegen. Auch teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind eingeschlossen, vollstationäre Heilbehandlungen dagegen nicht. Pro Unfall gibt es die Beihilfe nur einmal.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kur nach dem Unfall stattfinden?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, durchgeführt werden.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Die medizinisch notwendige Kur muss mindestens eine Woche dauern.
Sind auch Rehabilitationsmaßnahmen abgedeckt?
Ja, die Kurbeihilfe wird ebenso für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt. Vollstationäre Heilbehandlungen gelten dagegen nicht als Kur.
Wie oft wird die Beihilfe gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen mehrere Verträge für die versicherte Person bei der Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025