Bei einem Unfall im Ausland übernimmt die Neodigital in ihrer Unfallversicherung zusätzlich zu den vereinbarten Such-, Bergungs- und Rettungskosten auch Heimreise- und Unterbringungskosten für mitreisende Angehörige sowie Rückhol- und Überführungskosten für die verletzte oder verstorbene versicherte Person – bis zu festgelegten Höchstbeträgen.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzt der Versicherer zusätzlich zu den vereinbarten Such-, Bergungs- oder Rettungskosten auch die entstehenden Heimreise- oder Unterbringungskosten für mitreisende Personen. Ersetzt werden die Kosten für:
- minderjährige Kinder,
- Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und
- in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Partner der versicherten Person oder
- einen Elternteil des minderjährigen versicherten Kindes.
Die Höhe der Unterbringungskosten ist auf 300 EUR pro Person begrenzt.
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Kosten für Rückholung
Der Versicherer ersetzt zusätzlich die Kosten für die Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen ersten Wohnsitz oder zu einem in der Umgebung gelegenen Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass diese Kosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. Ab einer Dauer des Krankenhausaufenthaltes von 14 Tagen verzichtet der Versicherer auf den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Bei einem unfallbedingten Tod ersetzt der Versicherer auch die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen ersten Wohnsitz.
Die nachgewiesenen Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Verunglückt eine versicherte Person im Ausland, werden nicht nur ihre eigenen Rückhol- oder Überführungskosten übernommen, sondern auch Heimreise- und Unterbringungskosten für mitreisende Angehörige wie Kinder, Ehe- oder Lebenspartner. Die Unterbringung ist dabei auf 300 EUR pro Person begrenzt. Rückhol- und Überführungskosten sowie die weiteren Such-, Bergungs- und Rettungskosten sind insgesamt bis 50.000 EUR abgedeckt. Bestehen mehrere Verträge, wird nur aus einem geleistet.
Häufige Fragen
Werden bei einem Auslandsunfall auch Kosten für mitreisende Familienmitglieder übernommen?
Ja. Ersetzt werden Heimreise- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Partner sowie für einen Elternteil des minderjährigen versicherten Kindes. Die Unterbringungskosten sind auf 300 EUR pro Person begrenzt.
Bis zu welchem Betrag werden Rückhol- und Rettungskosten gezahlt?
Die nachgewiesenen Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.
Muss die medizinische Notwendigkeit der Rückholung immer nachgewiesen werden?
Grundsätzlich müssen die Kosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar sein. Ab einer Dauer des Krankenhausaufenthaltes von 14 Tagen verzichtet der Versicherer jedoch auf den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Werden auch Kosten bei einem tödlichen Unfall übernommen?
Ja. Bei einem unfallbedingten Tod ersetzt der Versicherer die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen ersten Wohnsitz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025