Bei der Unfallversicherung von Neodigital gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn eine versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer informiert, sobald zunächst geringfügig erscheinende oder nicht erkennbare Unfallfolgen ihren wahren Umfang zeigen. Zusätzlich wird die Meldefrist bei Unfalltod von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert und startet erst mit Kenntnis vom Tod und einer möglichen Unfallursächlichkeit.
Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor. Das gilt, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, sobald der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Verlängerte Meldefrist bei Unfalltod
Die Meldefrist beginnt erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Die Frist wird von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert.
Wir werden uns auch bei Fristüberschreitung nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, wenn uns noch alle Möglichkeit zur Leistungsprüfung zur Verfügung stehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Unfallfolgen anfangs harmlos wirken oder gar nicht erkennbar sind, dürfen Betroffene mit dem Arztbesuch und der Meldung an den Versicherer warten, bis das tatsächliche Ausmaß deutlich wird – das gilt dann nicht als Verletzung einer Obliegenheit. Beim Unfalltod läuft die Meldefrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem die berechtigten Personen vom Tod und einer möglichen Unfallursache erfahren. Statt 48 Stunden stehen dafür 28 Tage zur Verfügung. Wird diese Frist überschritten, beruft sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, solange er die Leistung noch vollständig prüfen kann.
Häufige Fragen
Muss ich bei kleineren Unfallfolgen sofort zum Arzt und den Versicherer informieren?
Nein. Wenn Unfallfolgen zunächst geringfügig erscheinen oder nicht erkennbar sind, liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, sobald der wirkliche Umfang erkennbar wird.
Wie lange ist die Meldefrist bei einem Unfalltod?
Die Frist beträgt 28 Tage. Sie wurde von 48 Stunden auf 28 Tage verlängert und beginnt erst, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
Was passiert, wenn die Meldefrist beim Unfalltod überschritten wird?
Der Versicherer beruft sich auch bei Fristüberschreitung nicht auf eine Obliegenheitsverletzung, solange ihm noch alle Möglichkeit zur Leistungsprüfung zur Verfügung steht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025