Wenn ein Kind nach einem Unfall Sprach- oder Sprechschwierigkeiten entwickelt, übernimmt die Neodigital in der Unfallversicherung innerhalb von drei Jahren die Kosten für logopädische oder psychotherapeutische Therapie bis zu 1.500 EUR. Darüber hinaus gibt es besondere Leistungen für Kinder: eine zusätzliche Invaliditätsleistung beim Tragen eines Helmes, Rooming-In, Schulausfall-, Kindergarten- und Nachhilfegeld, doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod der Eltern, Kosten für Zahnspangenreparatur sowie erweiterten Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei selbstgebauten Feuerwerkskörpern und Verätzungen.
Nach einer unfallbedingten Verletzung der Sprachzentren und den dadurch aufgetretenen Schwierigkeiten beim
- Sprechen,
- im Sprachverständnis und/oder
- beim Lesen und Schreiben
sowie dem Nichtsprechen aufgrund einer psychischen Reaktion nach einem Unfall werden innerhalb von 3 Jahren ab Unfalltag die Kosten für eine notwendige logopädische Therapie bzw. psychotherapeutische Therapie erstattet. Diese Therapie muss dem Zweck dienen, die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen oder zumindest zu verbessern. Die Erstattung erfolgt bis maximal 1.500 EUR für das versicherte Kind. Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Besondere Leistungen beim Tragen eines Helmes
Trägt das versicherte Kind nachweislich bei folgenden sportlichen Aktivitäten einen für die Sportart geeigneten Helm:
- Fahrradfahren (auch im Kindersitz),
- Rodeln,
- Reiten,
- Inline-Skating,
- Ski alpin und -langlauf,
- Skateboarden,
- Wakeboarden,
- Kitesurfen,
- Windsurfen und
- Surfen (Wellenreiten),
zahlen wir bei einer unfallbedingten schweren Kopfverletzung in Form eines Schädel-Hirn-Traumas 2. oder 3. Grades eine zusätzliche Invaliditätsleistung in Höhe von 10 % der Invaliditätsgrundsumme, wenn aufgrund dieser Kopfverletzung ein Invaliditätsgrad festgestellt wird.
Ein Helm gilt als geeignet, wenn er entweder einer gültigen national oder international anerkannten Norm entspricht oder von einer unabhängigen Stelle geprüft ist. Die maximal auszahlbare Vollinvaliditätssumme beträgt 1.000.000 EUR. Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rooming-In
Befindet sich das versicherte Kind aufgrund eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-In), zahlen wir pro Übernachtung einen Betrag in Höhe des für das Kind vereinbarten Krankenhaustagegeldsatzes. Voraussetzung ist, dass das Kind bei Beginn des Krankenhausaufenthaltes das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Schulausfallgeld
Kann das versicherte Kind aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht am Schulunterricht teilnehmen, zahlen wir für jeden verpassten Schultag 20 EUR, maximal jedoch für 15 Tage.
Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Krankenhaustagegeld in einer Höhe von mindestens 10 EUR versichert hat. Der unfallbedingte Krankenhausaufenthalt ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, die Nichtteilnahme am Schulunterricht durch eine Bescheinigung der Schule.
Kindergarten- oder Kindertagesstättenausfallgeld
Kann das versicherte Kind aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht die Kindertagesstätte oder den Kindergarten besuchen, zahlen wir für jeden verpassten Tag 20 EUR, maximal jedoch für 15 Tage.
Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Krankenhaustagegeld in einer Höhe von mindestens 10 EUR versichert ist. Der unfallbedingte Krankenhausaufenthalt ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, der Nichtbesuch der Kindertagesstätte oder des Kindergartens durch eine Bescheinigung der Kindertagesstätte oder des Kindergartens.
Nachhilfeunterricht
Kann das versicherte Kind aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenem Schultag, maximal jedoch für 100 Tage.
Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Krankenhaustagegeld in einer Höhe von mindestens 10 EUR versichert hat.
Doppelte Todesfallleistung bei Unfalltod der Eltern
Sterben infolge desselben Unfalls beide durch diesen Vertrag versicherten Eltern und bleiben leibliche Kinder oder Adoptivkinder zurück, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und denen durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamentarische Erben die versicherte Todesfallleistung zusteht, zahlen wir die doppelte Versicherungssumme für Unfalltod, maximal jedoch 50.000 EUR.
Kosten für Zahnspangenreparatur
Wir zahlen die nachgewiesenen Kosten bis zu 1.500 EUR, wenn die Zahnspange des versicherten Kindes infolge eines Unfalles beschädigt wird.
Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Es besteht Versicherungsschutz, wenn das versicherte Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Land- oder Wasserfahrzeug führt, ohne im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung bleibt, dass – soweit das Führen des Fahrzeuges eine Straftat darstellt – keine weitere vorsätzliche Straftat ausgeführt oder versucht worden ist.
Mitversicherung Minderjähriger beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern
Es besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn das versicherte Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Unfall durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden ist. Voraussetzung ist, dass dadurch keine weitere Straftat als das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 Strafgesetzbuch (StGB) – insbesondere keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung – ausgeführt oder versucht worden ist.
Verätzungen
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht Versicherungsschutz auch für Verätzungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Was bedeutet das konkret?
Diese besonderen Bedingungen bündeln zusätzliche Leistungen speziell für Kinder in der Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem die Kostenübernahme für Sprachtherapie, eine erhöhte Invaliditätsleistung beim Tragen eines geeigneten Helmes, finanzielle Hilfen bei Krankenhausaufenthalten wie Rooming-In, Schul-, Kindergarten- und Nachhilfegeld, eine doppelte Todesfallleistung beim Unfalltod beider Eltern sowie die Erstattung von Zahnspangenreparaturen. Zusätzlich erweitert sich der Versicherungsschutz für bestimmte Situationen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern und Verätzungen. Für die meisten Leistungen gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Häufige Fragen
Wie viel wird für eine logopädische oder psychotherapeutische Therapie eines Kindes gezahlt?
Nach einer unfallbedingten Verletzung der Sprachzentren werden innerhalb von 3 Jahren ab Unfalltag die Kosten für eine notwendige logopädische oder psychotherapeutische Therapie bis maximal 1.500 EUR erstattet. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche zusätzliche Leistung gibt es, wenn mein Kind beim Sport einen Helm trägt?
Trägt das Kind bei bestimmten Sportarten nachweislich einen geeigneten Helm und erleidet unfallbedingt ein Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades mit festgestelltem Invaliditätsgrad, wird eine zusätzliche Invaliditätsleistung von 10 % der Invaliditätsgrundsumme gezahlt. Die maximale Vollinvaliditätssumme beträgt 1.000.000 EUR, und das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was passiert, wenn mein Kind wegen eines Unfalls nicht zur Schule gehen kann?
Für jeden verpassten Schultag durch einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt werden 20 EUR gezahlt, maximal für 15 Tage. Zusätzlich können Nachhilfekosten bis zu 30 EUR pro Schultag für maximal 100 Tage erstattet werden. Voraussetzung ist ein versichertes Krankenhaustagegeld von mindestens 10 EUR und ein Alter unter 18 Jahren, jeweils mit ärztlichem Attest und Schulbescheinigung.
Wie hoch ist die Leistung, wenn beide Eltern durch denselben Unfall sterben?
Sterben beide über den Vertrag versicherten Eltern infolge desselben Unfalls und bleiben minderjährige Kinder oder Adoptivkinder zurück, denen die Todesfallleistung zusteht, wird die doppelte Versicherungssumme für Unfalltod gezahlt, maximal jedoch 50.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025