Bei der Neodigital Unfallversicherung sind während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers beitragsfrei mitversichert – mit 50.000 EUR Invaliditätssumme, 10.000 EUR Todesfallsumme sowie 10 EUR Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Ebenso genießt bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft der neue Partner für drei Monate beitragsfreien Vorsorgeschutz, sofern für ihn keine andere private Unfallversicherung besteht.
Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers, die während der Vertragsdauer geboren werden, sind beitragsfrei mitversichert. Der Schutz umfasst:
- 50.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- 10.000 EUR Todesfallsumme
- 10 EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Diese Mitversicherung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die auf die vollendete Geburt folgt, mindestens jedoch für drei Monate.
Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, gewähren wir Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Vorsorgeversicherung bei Eheschließung / eingetragener Lebenspartnerschaft
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner für drei Monate ab der Heirat beziehungsweise der Begründung der Lebenspartnerschaft beitragsfrei mitversichert. Der Schutz umfasst:
- 100.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 10.000 EUR für den Todesfall
- 20 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn für den Ehegatten oder den Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene Kinder sind ohne zusätzlichen Beitrag automatisch mitversichert – mit festgelegten Summen für Invalidität, Todesfall sowie Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Dieser Schutz gilt mindestens drei Monate. Wird der Partner durch Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft neu Teil des Lebens, ist er für drei Monate beitragsfrei mitversichert, allerdings nur, wenn keine andere private Unfallversicherung für ihn besteht.
Häufige Fragen
Ist mein neugeborenes Kind automatisch unfallversichert?
Ja. Während der Vertragsdauer geborene Kinder der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers sind beitragsfrei mitversichert – mit 50.000 EUR Invaliditätssumme (ohne Progression), 10.000 EUR Todesfallsumme sowie 10 EUR Krankenhaustage- und Genesungsgeld.
Wie lange gilt der beitragsfreie Schutz für ein neugeborenes Kind?
Er gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die auf die vollendete Geburt folgt, mindestens jedoch für drei Monate. Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz aus beiden Verträgen.
Ist mein Partner nach der Heirat mitversichert?
Ja, bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Partner für drei Monate beitragsfrei mitversichert – mit 100.000 EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression), 10.000 EUR für den Todesfall und 20 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Gibt es eine Bedingung für den Vorsorgeschutz des Partners?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn für den Ehegatten oder Lebenspartner weder bei diesem noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025