Wer sich nach einem Unfall mit bleibender Invalidität in Behandlung begeben muss, findet in der Unfallversicherung von Neodigital konkrete Zusatzleistungen: Übernommen werden bis zu 600 EUR für Therapien wie Krankengymnastik oder Osteopathie, bis zu 10.000 EUR für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, Reparatur oder Ersatz von Prothesen bis 2.500 EUR sowie Dolmetscherkosten im Ausland bis 300 EUR. Zusätzlich gelten erweiterte Regeln zur Mitwirkung von Krankheiten, zum Kriegs- und Terrorrisiko sowie zu psychischen Störungen.
Ist nach einem Unfall eine Invalidität eingetreten, die eine der folgenden Therapien notwendig macht, übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einem Betrag von 600 EUR (inklusive Eigenanteil) innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall.
Therapien sind:
- Massagetherapie
- Lymphdrainage
- Bewegungstherapie
- Krankengymnastik
- Traktionsbehandlung
- Elektrotherapie
- Wärmetherapie
- Kältetherapie
- Medi-Taping
- Osteopathische Behandlung
Zum Nachweis der Notwendigkeit ist ein Attest eines Arztes oder Heilpraktikers über die Art der Verletzung und die empfohlene Therapie einzureichen.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Übernommen werden die folgenden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden und nachgewiesenen Kosten bis zur Gesamthöhe von 10.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl)
- Künstliche Organe, Organtransplantationen
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive der Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Anschaffung eines Blindenhundes
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung
Der Versicherer erstattet die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn:
- die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines Unfalles, der unter diesen Vertrag fällt, verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet
- im Haushalt der verunfallten Person mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist
- und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 100 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 3.000 EUR je Unfallereignis.
Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Reparatur bzw. Ersatz von Prothesen
Falls infolge eines Unfalls Gliedmaßen-Prothesen beschädigt werden, die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, werden die Anschaffungskosten neuer Prothesen übernommen. Dies gilt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfall bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 EUR.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dolmetscherkosten
Der Versicherer ersetzt im Ausland bei einem Unfall die damit verbundenen notwendigen und nachgewiesenen Dolmetscherkosten bis zu einer Höhe von 300 EUR.
Bestehen beim Versicherer noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
Es wird keine Minderung vorgenommen, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75 % beträgt.
Terroranschläge
Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden, sind mitversichert.
Passives Kriegsrisiko
Der Versicherungsschutz erlischt erst am Ende des 21. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Gewalttätige Auseinandersetzungen und Innere Unruhen
Gewalttätige Auseinandersetzungen und Innere Unruhen sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Heilmaßnahmen
Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gehört nicht zu den ausgeschlossenen Eingriffen am Körper der versicherten Person.
Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Schädigung
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzung ist, dass diese Störung auf eine durch den Unfall verursachte organische Schädigung des Nervensystems zurückzuführen ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt bündelt mehrere Zusatzleistungen und Erweiterungen der Unfallversicherung. Nach einem Unfall mit Invalidität können unter anderem bestimmte Therapien (bis 600 EUR), behinderungsbedingte Mehraufwendungen (bis 10.000 EUR), eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung (bis 100 EUR pro Tag, maximal 3.000 EUR), die Reparatur bzw. der Ersatz von Prothesen (bis 2.500 EUR) sowie Dolmetscherkosten im Ausland (bis 300 EUR) übernommen werden. Ergänzend gelten günstigere Regelungen etwa bei der Mitwirkung von Krankheiten, beim Kriegs- und Terrorrisiko, bei bestimmten Heilmaßnahmen und bei psychischen Störungen nach organischer Nervenschädigung.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Therapiekosten nach einem Unfall übernommen?
Bei einer unfallbedingten Invalidität, die eine der genannten Therapien (etwa Krankengymnastik, Lymphdrainage oder osteopathische Behandlung) notwendig macht, werden die Kosten bis zu 600 EUR inklusive Eigenanteil innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall übernommen. Erforderlich ist ein Attest eines Arztes oder Heilpraktikers über Verletzung und empfohlene Therapie.
Was zahlt die Versicherung für behinderungsbedingte Mehraufwendungen?
Übernommen werden nachgewiesene Kosten bis zur Gesamthöhe von 10.000 EUR innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, sofern die Maßnahmen ausschließlich wegen der unfallbedingten Invalidität nötig sind – etwa behindertengerechter Umbau von Pkw oder Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel, künstliche Organe, Umschulungskosten oder die Anschaffung eines Blindenhundes.
Wann und in welcher Höhe werden Kosten für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung erstattet?
Erstattet werden Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn die den Haushalt versorgende Person durch einen versicherten Unfall verstorben ist oder vollstationär behandelt wird, ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist und keine Leistung von anderer Seite erlangt wurde. Die Erstattung beträgt bis zu 100 EUR je Tag des vollstationären Aufenthalts, maximal 3.000 EUR je Unfallereignis.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Krieg oder Terroranschlägen?
Terroranschläge, die im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden, sind mitversichert. Bei Kriegs- oder Bürgerkriegsbeginn im Aufenthaltsstaat erlischt der Schutz erst am Ende des 21. Tages. Auch gewalttätige Auseinandersetzungen und Innere Unruhen sind mitversichert, sofern die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025