Bei der Unfallversicherung der Neodigital wird der Vertrag bei unverschuldeter eitslosigkeit für die Dauer eitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens für 12 Monate, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine Mindestvertragsdauer von 6 Monaten und eine Meldung bei der Bundesagentur für eit erfüllt sind. Zusätzlich lässt sich der Vertrag bei ärztlich festgestellter dauernder Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit rückwirkend kündigen, wobei der Beitrag für bis zu zwei Jahre erstattet wird.
Ergänzend zu den Regelungen der AUB gilt Folgendes:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens für 12 Monate. Voraussetzung ist, dass folgende Punkte erfüllt sind:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (zum Beispiel durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit
Wird bei der versicherten Person eine der folgenden Feststellungen ärztlich getroffen und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen:
- eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
- eine Geisteskrankheit
Wir erstatten in Erweiterung zu den Regelungen der AUB den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wer unverschuldet arbeitslos wird, muss den Beitrag für diesen Vertrag vorübergehend nicht zahlen – die Beitragsfreistellung gilt für die Dauer der Arbeitslosigkeit, höchstens jedoch 12 Monate. Dafür müssen mehrere Bedingungen zusammen erfüllt sein, etwa eine bestehende Vertragsdauer, eine Meldung als arbeitslos und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird eine neue Beschäftigung aufgenommen, endet die Freistellung wieder. Wird eine schwere Pflegebedürftigkeit oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt und von der Pflegekasse bestätigt, kann der Vertrag rückwirkend gekündigt werden, und der Beitrag wird für bis zu zwei Jahre erstattet.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsfreistellung erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos sein, das Versicherungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und der Beitrag muss bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt worden sein.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja, Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Was passiert bei festgestellter Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit?
Wird bei der versicherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen. Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung erstattet, maximal für die letzten 2 Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025