Bei der Unfallversicherung von Neodigital erhalten Hinterbliebene beim Tod des Unfall-Rentenbeziehers eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der bisherigen Unfall-Rente. Als Partner gelten Eheleute sowie Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, wobei die Partner-Rente maximal 36 Monate und die Vollwaisen-Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird.
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner-/Vollwaisen-Rente von 70 % der Unfall-Rente geleistet.
Partner sind Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute.
- Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Verstirbt der Berechtigte nach Punkt 1 und/oder Punkt 2, endet die Rentenzahlung. Bei mehreren Berechtigten nach Punkt 1 und/oder Punkt 2 wird die Rente anteilig ausgezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt eine Person, die eine Unfall-Rente bezieht, bekommen ihr Partner oder ihre Vollwaisen anschließend eine Rente. Diese beträgt 70 % der ursprünglichen Unfall-Rente. Für den Partner läuft die Zahlung höchstens 36 Monate, für Vollwaisen höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Gibt es mehrere Berechtigte, wird die Rente unter ihnen aufgeteilt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Partner- oder Vollwaisen-Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers?
Sie beträgt 70 % der zuvor gezahlten Unfall-Rente.
Wer gilt als Partner im Sinne dieser Regelung?
Als Partner gelten Eheleute sowie Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
Wie lange wird die Partner-Rente gezahlt?
Die Partner-Rente wird für maximal 36 Monate geleistet. Die Vollwaisen-Rente wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Was passiert, wenn es mehrere Berechtigte gibt?
Bei mehreren Berechtigten wird die Rente anteilig ausgezahlt. Verstirbt ein Berechtigter, endet dessen Rentenzahlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025