Wer nach einem Unfall dauerhaft schwer beeinträchtigt ist, kann bei der Neodigital in der Unfallversicherung eine monatliche Unfallrente erhalten – Voraussetzung ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %. Die Rente wird rückwirkend ab dem Unfallmonat gezahlt, danach monatlich im Voraus, und läuft bis zum Tod der versicherten Person oder bis der Invaliditätsgrad unter 50 % sinkt.
Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung für diesen Fall.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall besteht Anspruch auf eine monatliche Unfallrente, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Die Rente entspricht der vereinbarten Versicherungssumme und wird rückwirkend ab dem Unfallmonat gezahlt, anschließend jeweils im Voraus. Sie endet, wenn die versicherte Person stirbt oder der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % fällt. Der Versicherer darf Lebensbescheinigungen verlangen; werden diese nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Zahlung.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie hoch ist die Unfallrente und wie oft wird sie gezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt – rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und danach monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem der Versicherer mitteilt, dass der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird?
Wird die zur Prüfung des Rentenbezugs angeforderte Lebensbescheinigung nicht unverzüglich zugesandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025