Ansprüche aus der Unfallversicherung von Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wird, ist die Verjährung gehemmt – und zwar bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, danach verjähren sie. Die genaue Berechnung dieser Frist folgt den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist so lange nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer melde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Das gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025