Bei der Unfallversicherung von Neodigital bleibt der Anspruch auf Krankenhaustagegeld auch bei Kur, Sanatorium oder Erholungsheim erhalten, wenn es sich um eine Notfalleinweisung oder das einzige Versorgungskrankenhaus in Wohnortnähe handelt. Darüber hinaus zahlt der Versicherer bei Auslandsunfällen doppeltes Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld nach vollstationärer Behandlung und ambulanten Operationen, erstattet Eigenbehaltskosten und leistet Komageld, Pflegegeld sowie Schmerzensgeld bei Knochenbruch.
Erfolgt die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei einer Kur oder in einem Sanatorium oder Erholungsheim, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Kur oder Rehabilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeldanspruch nicht in folgenden Fällen:
- Es handelt sich um eine Notfalleinweisung.
- Die Kureinrichtung, das Sanatorium oder das Erholungsheim ist das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person.
Nachbehandlung
Das Krankenhaustagegeld wird auch über das 5. Unfalljahr hinaus gezahlt, wenn eine Nachbehandlung (z. B. Entfernung des Osteosynthesematerials) nicht früher möglich war. Die Gesamtleistungsdauer bleibt jedoch auf 1.825 Tage begrenzt (entspricht 5 Kalenderjahren).
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
Der Versicherer zahlt das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage, wenn die versicherte Person einen Unfall im Ausland erleidet, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei vollstationärer Behandlung
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlt der Versicherer Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde. Das Genesungsgeld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 750 Tage.
Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei ambulanten Operationen
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen zahlt der Versicherer Genesungsgeld, wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Das Genesungsgeld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ebenfalls für 3 Tage gezahlt.
Erweiterung der Zahlung bei ambulanten Operationen
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, zahlt der Versicherer Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auch dann, wenn keine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufes oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, vorliegt.
Eigenbehaltskosten
Befindet sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und hatte sie Anspruch auf Krankenhaustagegeld, erstattet der Versicherer zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaustagegeld die Eigenbehaltskosten für den Krankenhausaufenthalt. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe von 11 EUR pro Tag, maximal für die Dauer von 28 Tagen, soweit kein anderer ersatzpflichtig ist. Voraussetzung für die Leistung ist ein entsprechender Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten (Vorlage der Rechnung).
Komageld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlt der Versicherer als zusätzliche Leistung ein Komageld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes, mindestens jedoch in Höhe von 20 EUR für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet. Das vereinbarte Komageld wird längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Pflegegeld
Wird bei der versicherten Person infolge eines Unfalls der Pflegegrad 4 oder 5 nach Sozialgesetzbuch XI ermittelt, zahlt der Versicherer ein Pflegegeld in Höhe von 20 EUR für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person im vorstehenden Sinne pflegebedürftig ist. Das vereinbarte Pflegegeld wird längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Schmerzensgeld bei Knochenbruch
Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall einen Knochenbruch, leistet der Versicherer ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 250 EUR, sofern Krankenhaustagegeld versichert ist.
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen erweitern die Leistungen rund um das Krankenhaustagegeld. Neben dem Tagegeld selbst gibt es zusätzliche Zahlungen wie Genesungsgeld, doppeltes Tagegeld bei Auslandsunfällen, Erstattung von Eigenbehaltskosten sowie Koma-, Pflege- und Schmerzensgeld. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge und zeitliche Begrenzungen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Krankenhaustagegeld auch während einer Kur oder in einem Sanatorium?
Ja, der Anspruch entfällt nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder wenn die Kureinrichtung, das Sanatorium oder Erholungsheim das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes ist. Die Einrichtung muss sowohl der Heilbehandlung als auch der Kur oder Rehabilitation dienen.
Wie hoch ist die Leistung bei einem Unfall im Ausland?
Bei einem Auslandsunfall, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht, zahlt der Versicherer das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für maximal 21 Tage.
Was ist das Genesungsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung wird Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt – für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 750 Tage. Bei ambulanten Operationen wird es für 3 Tage gezahlt. Es wird auch geleistet, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Zahlt der Versicherer auch bei einem Koma oder Pflegebedürftigkeit?
Ja. Bei unfallbedingtem Koma wird Komageld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt, mindestens 20 EUR pro Kalendertag, längstens 3 Jahre ab dem Unfalltag. Wird Pflegegrad 4 oder 5 ermittelt, gibt es ein Pflegegeld von 20 EUR pro Kalendertag, ebenfalls längstens 3 Jahre ab dem Unfalltag.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025