Bei der Unfallversicherung von Neodigital besteht Leistung ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch ein Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird hingegen nicht geleistet.
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leisten wir nicht.
Beispiele:
- Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen.
- Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt nur für Schäden an der Gesundheit, die durch ein Unfallereignis entstanden sind, sowie für deren Folgen. Bestehende Krankheiten und Gebrechen sind davon nicht erfasst. Als Krankheiten gelten beispielsweise Diabetes oder Gelenkerkrankungen, als Gebrechen etwa Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Für welche Gesundheitsschäden zahlt die Unfallversicherung überhaupt?
Geleistet wird ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Krankheiten und Gebrechen mitversichert?
Nein, für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was zählt als Krankheit oder Gebrechen im Sinne dieses Abschnitts?
Als Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen. Als Gebrechen gelten zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025