Ein Unfall gilt in der Neodigital Unfallversicherung dann als gegeben, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dieser Unfallbegriff verbindet damit drei Merkmale: das plötzliche Einwirken von außen, die Unfreiwilligkeit und die daraus folgende Gesundheitsschädigung.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch folgende Merkmale eine Gesundheitsschädigung erleidet:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
Was bedeutet das konkret?
Von einem Unfall wird gesprochen, wenn ein Ereignis plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt. Dieses Ereignis wird als Unfallereignis bezeichnet. Wichtig ist zudem, dass die daraus entstehende Gesundheitsschädigung unfreiwillig erlitten wird.
Häufige Fragen
Was zählt als Unfall im Sinne dieser Versicherung?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Merkmale muss ein Unfallereignis erfüllen?
Das Ereignis muss plötzlich und von außen auf den Körper der versicherten Person einwirken. Dieses Ereignis wird als Unfallereignis bezeichnet.
Spielt es eine Rolle, ob die Gesundheitsschädigung gewollt war?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten werden, damit ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025