Nach einem Unfall verlangt die Neodigital Unfallversicherung von der versicherten Person bestimmte Verhaltensregeln, damit eine Leistung möglich wird: unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen, den Versicherer informieren und wahrheitsgemäß alle Angaben machen. Bei einem tödlichen Unfall gilt eine Meldefrist von 48 Stunden, und der Versicherer kann eine Obduktion sowie Untersuchungen durch beauftragte Ärzte veranlassen.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind gesondert geregelt.
Im Folgenden werden Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie oder die versicherte Person bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Für die Prüfung seiner Leistungspflicht benötigt der Versicherer möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es dem Versicherer ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, dem Versicherer die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich, ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es Mitwirkungspflichten, ohne die keine Leistung erbracht werden kann. Dazu gehört, schnell einen Arzt aufzusuchen, dessen Anweisungen zu befolgen, den Versicherer zu informieren und alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Versicherer darf eigene Ärzte zur Untersuchung beauftragen und Auskünfte von behandelnden Ärzten, anderen Versicherern und Behörden einholen. Führt der Unfall zum Tod, muss dies innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, und der Versicherer kann eine Obduktion veranlassen.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall als Erstes tun, damit die Versicherung leistet?
Bei einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Muss sich die versicherte Person von Ärzten des Versicherers untersuchen lassen?
Ja. Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich ist, und von diesen muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall durch die Untersuchung trägt der Versicherer.
Innerhalb welcher Frist muss ein tödlicher Unfall gemeldet werden?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit erforderlich, ist dem Versicherer außerdem das Recht auf eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt zu verschaffen.
Darf der Versicherer Auskünfte bei anderen Stellen einholen?
Ja. Für die Prüfung der Leistungspflicht kann der Versicherer Auskünfte von behandelnden Ärzten sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden benötigen. Die versicherte Person muss dies ermöglichen, indem sie die Stellen ermächtigt oder die Auskünfte selbst einholt und bereitstellt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025