Bei der Unfallversicherung von Neodigital darf die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich der Versicherungsnehmer ausüben – auch dann, wenn eine andere Person versichert ist und dieser der Unfall zustößt. Leistungen fließen an den Versicherungsnehmer, der zusammen mit der versicherten Person für die Obliegenheiten verantwortlich ist. Ansprüche aus dem Vertrag lassen sich vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfänden.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben – selbst wenn eine andere Person versichert ist und dieser der Unfall passiert. Die Leistung wird an den Versicherungsnehmer gezahlt, der gemeinsam mit der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich ist. Die Vertragsregeln gelten auch für Rechtsnachfolger und andere Anspruchsteller. Ansprüche dürfen vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Leistung, wenn der Unfall einer mitversicherten Person passiert?
Die Leistung wird auch dann an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn der Unfall nicht ihm, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist. Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Der Versicherungsnehmer ist neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Kann ich meine Ansprüche aus dem Vertrag an jemand anderen übertragen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit weder übertragen noch verpfändet werden, ohne dass der Versicherer zustimmt.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für Erben oder andere Anspruchsteller?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen sind entsprechend auch auf seinen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller anzuwenden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025