Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird die Todesfallleistung fällig, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme, wobei bestimmte Verhaltensregeln zu beachten sind.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
Beachten Sie dann die Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, wird eine Todesfallleistung gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und unfallbedingt ist. In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus, und es sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Wann wird die Todesfallleistung gezahlt?
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Wie hoch fällt die Todesfallleistung aus?
Der Versicherer zahlt die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Muss der Tod innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall eintreten?
Ja, der unfallbedingte Tod muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.
Gibt es besondere Pflichten im Todesfall?
Ja, in diesem Fall sind die entsprechenden Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025