Bei der Unfallversicherung von Neodigital zahlt die Übergangsleistung, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und dieser Zustand vom Unfalltag an mehr als 6 Monate ununterbrochen anhält. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall per ärztlichem Attest geltend gemacht werden, ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt beeinträchtigt, und zwar unter folgenden Bedingungen:
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung greift, wenn Sie nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum in Ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt sind. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent, die ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen entsteht und länger als 6 Monate ununterbrochen anhält. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall mit einem ärztlichen Attest melden. Ausgezahlt wird dann die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Das bedeutet, Sie teilen mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist versäume?
Ein Versäumen der Frist lässt sich nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldigen, etwa wenn Sie durch schwere Kopfverletzungen aus dem Unfall nicht in der Lage waren, Kontakt aufzunehmen.
Wie hoch fällt die Übergangsleistung aus?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025