Nach einem Unfall übernimmt die Neodigital in der Unfallversicherung die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von Rettungsdiensten sowie für den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik. Erstattet werden nachgewiesene Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn kein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist.
Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten entstanden. Erfasst sind:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
- Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist außerdem, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es nach einem Unfall zu einem Such-, Bergungs- oder Rettungseinsatz oder zu einem ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, werden die dafür entstandenen Kosten übernommen. Das gilt auch, wenn ein Unfall unmittelbar drohte oder nach den Umständen zu vermuten war. Voraussetzung ist, dass kein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer die Kosten tragen muss oder eine solche Pflicht bestreitet. Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Unfall bei Rettungseinsätzen übernommen?
Übernommen werden Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten sowie für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Zählt auch ein nur drohender Unfall?
Ja. Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Wird gezahlt, wenn die Krankenkasse die Kosten trägt?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein Dritter wie die Krankenkasse oder ein Haftpflichtversicherer nicht zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025