Bei der Unfallversicherung der Neodigital gibt es Fälle, in denen der Versicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet: Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann die Leistungspflicht entfallen oder begrenzt sein. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die vereinbarten Ausschlüsse.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht in jedem Fall wird in vollem Umfang geleistet. Bei manchen Unfällen und Gesundheitsschädigungen kann die Leistung ganz entfallen oder nur eingeschränkt ausfallen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt insbesondere von der Mitwirkung vorhandener Krankheiten und Gebrechen sowie von den vereinbarten Ausschlüssen ab.
Häufige Fragen
Wird bei jedem Unfall in voller Höhe geleistet?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Was sollte man bei möglichen Leistungseinschränkungen beachten?
Man sollte die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Ausschlüsse beachten.
Können vorhandene Krankheiten die Leistung beeinflussen?
Ja, die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen kann zu einer Einschränkung der Leistung führen. Die genauen Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025