Bei der Neodigital Unfallversicherung gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall, wenn sich dabei ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben fallen ausdrücklich nicht darunter, da diese weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln sind.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine der folgenden Verletzungen zuzieht:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Auch ohne ein klassisches Unfallereignis von außen kann ein Schaden versichert sein, wenn er durch eine besonders anstrengende Bewegung entsteht. Erfasst sind zum einen Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule und zum anderen Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an diesen Körperbereichen. Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben zählen dabei nicht dazu. Ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, richtet sich nach den persönlichen körperlichen Verhältnissen der versicherten Person.
Häufige Fragen
Zählt eine Verletzung durch Überanstrengung auch als Unfall?
Ja, eine erhöhte Kraftanstrengung gilt ebenfalls als Unfall, wenn sich die versicherte Person dabei ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Sind Schäden an Meniskus oder Bandscheiben mitversichert?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden deshalb von dieser Regelung nicht erfasst.
Was versteht man unter einer erhöhten Kraftanstrengung?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-L 2025