Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich kündigen – mit Wirkung ab Zugang der Erklärung oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Ergänzend gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Risiken oder Leistungen sowie eine Innovationsgarantie, die spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch in den Vertrag übernimmt.
Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt. Eine Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann dieser bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Eine Teilkündigung durch den Versicherer ist nur nach den dafür geltenden Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Diese Kündigung des Gesamtvertrages muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilkündigung wirksam wird.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, entweder mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Wunschtermin. Zusätzlich lassen sich einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der gesamte Vertrag endet; wird dabei teilweise gekündigt, darf die andere Seite den Gesamtvertrag beenden. Verbessern sich die Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers, gelten die neuen Bedingungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit – bei einem damit verbundenen Mehrbeitrag besteht ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt, auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.
Kann ich nur einen Teil des Vertrages kündigen?
Ja. Beide Parteien können einzelne Risiken oder Leistungen kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgt.
Was passiert, wenn eine Teilkündigung ausgesprochen wird?
Der andere Vertragspartner darf dann den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen. Der Gesamtvertrag endet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet die Innovationsgarantie für meinen Vertrag?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und sind die Erweiterungen nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025