Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital gehen Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt – zugleich muss der Versicherungsnehmer solche Ansprüche fristgerecht wahren und bei der Durchsetzung mitwirken. Bei häuslicher Gemeinschaft und bei Verletzung dieser Obliegenheiten gelten besondere Regeln.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- Er muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt, übernimmt er zugleich die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen einen Schadensverursacher hat – allerdings nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Gegen Personen im gemeinsamen Haushalt wird der Anspruch nur bei Vorsatz durchgesetzt. Der Versicherungsnehmer muss solche Ansprüche fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mithelfen; verletzt er das schuldhaft, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadensverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch gegen den Dritten auf ihn über. Dieser Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen aus meinem Haushalt?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung des Ersatzanspruchs?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit erforderlich.
Was droht bei Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025