Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was ein Repräsentant weiß oder tut, wird dem Versicherungsnehmer also so angerechnet, als hätte er selbst so gehandelt oder von dem Sachverhalt Kenntnis gehabt.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer handelt, wird deren Kenntnis und Verhalten so behandelt, als wäre es das des Versicherungsnehmers selbst. Der Versicherungsnehmer trägt damit die Folgen dessen, was sein Repräsentant weiß oder tut.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten eines Repräsentanten angerechnet?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen meines Repräsentanten als mein eigenes?
Ja, die Kenntnis eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025