Wer bei Neodigital eine Wohngebäudeversicherung hat, muss auch dann keine Leistungskürzung befürchten, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, denn der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und zahlt somit in voller Höhe.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, darf der Versicherer die Leistung deswegen nicht kürzen oder verweigern. Er verzichtet auf diesen Einwand und leistet trotz grober Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer macht nicht geltend, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, und leistet daher auch in diesem Fall.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025