Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital gilt die Zusage, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen abweichen. Zusätzlich wird garantiert, dass die vom eitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandards eingehalten werden.
Wir garantieren, dass die dieser Wohngebäudeversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – Stand 23.11.2023 – abweichen.
Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) sowie die Besonderen Bedingungen und Klauseln die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ – Stand 10.10.2022 – empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Wohngebäudebedingungen von den vom GDV empfohlenen Bedingungen nur dann abweichen, wenn dies für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist. Außerdem wird garantiert, dass die Bedingungen die Mindestleistungsstandards erfüllen, die der Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlen hat. Dieser Arbeitskreis ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften und empfiehlt Risikoanalysen sowie Mindestleistungsstandards.
Häufige Fragen
Dürfen die Bedingungen zum Nachteil des Kunden von den GDV-Empfehlungen abweichen?
Nein. Es wird garantiert, dass die zugrunde liegenden Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den GDV empfohlenen Bedingungen (Stand 23.11.2023) abweichen.
Welche Mindeststandards werden zugesichert?
Es wird garantiert, dass die Bedingungen die Mindestleistungsstandards erfüllen, die der Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ mit Stand 10.10.2022 empfohlen hat.
Was ist der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler empfiehlt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025