Wer bei Neodigital eine Wohngebäudeversicherung hat und unverschuldet eitslos wird, kann den Vertrag für die Dauer eitslosigkeit beitragsfrei stellen lassen – längstens für zwölf Monate. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine Mindestlaufzeit des Vertrags, eine vorherige Vollbeschäftigung und die Meldung als eitslos.
Werden Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens jedoch für 12 Monate. Voraussetzung ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Nehmen Sie erneut eine Beschäftigung auf, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ohne eigenes Verschulden Ihren Job verlieren, müssen Sie für Ihre Wohngebäudeversicherung vorübergehend keinen Beitrag zahlen. Diese Beitragsfreistellung gilt so lange, wie die Arbeitslosigkeit andauert, höchstens aber zwölf Monate, und setzt voraus, dass mehrere Bedingungen erfüllt sind. Sobald Sie wieder arbeiten, endet die Befreiung, und Sie müssen das Ende der Arbeitslosigkeit umgehend melden.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich bei Arbeitslosigkeit keinen Beitrag zahlen?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beitragsbefreiung?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos werden, der Vertrag muss zu Beginn seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und die Beiträge bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt haben.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Was passiert, wenn ich wieder eine Arbeit aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem Sie die Beschäftigung aufnehmen. Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025