Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital können Versicherungsnehmer ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr – auch bei längerer Vertragsdauer, während sie bei kürzeren Verträgen der jeweiligen Vertragsdauer entspricht.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge gezahlt:
- durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder als Einmalbeitrag im Voraus
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann in unterschiedlichen Abständen bezahlt werden: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung oder auch als einmaliger Betrag im Voraus. Welche Variante gilt, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer läuft, ist die Versicherungsperiode genauso lang wie diese kürzere Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden oder als Einmalbeitrag im Voraus.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025