Bei einem Schaden an Ihrem Wohngebäude berechnet Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die Entschädigung je nach Schadenumfang: Für zerstörte Gebäude gelten die ortsüblichen Wiederherstellungskosten inklusive Architektenhonoraren, für beschädigte Sachen die erforderlichen Reparaturkosten samt nicht ausgeglichener Wertminderung. Geregelt sind außerdem der Umgang mit behördlichen Bauvorschriften, Preissteigerungen innerhalb von drei Jahren, der Neuwertanteil, die Mehrwertsteuer und die Selbstbeteiligung.
Grundlagen der Entschädigungsberechnung
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Darin sind auch Mehrkosten enthalten. Ebenso gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten zur Entschädigung.
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt der Versicherer eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
- bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Darf technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht für die Wiederherstellung verwendet werden, erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung. Voraussetzung ist:
- Die behördlichen Anordnungen wurden nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt, oder
- die Nutzung der Sachen war zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt.
Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Gemeiner Wert
Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
Geringerwertige oder höherwertige Bauausgestaltung
Sind die versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung geringerwertig als im Versicherungsvertrag beschrieben, gilt: Der Versicherer ist nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.
Ist die tatsächliche Bauausgestaltung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls höherwertig, gilt: Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Grundlage für die Entschädigung ist dann die im Versicherungsvertrag beschriebene Bauausgestaltung. Der Versicherer ersetzt in diesem Fall nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskosten bzw. die notwendigen Reparaturkosten.
Die folgenden Regelungen bleiben davon unberührt:
- Umfang und Anpassung des Versicherungsschutzes,
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und
- Gefahrerhöhung.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Neuwertanteil
Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen, und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Geld Sie im Schadenfall bekommen, richtet sich danach, ob das Gebäude oder eine Sache zerstört oder nur beschädigt ist: Zerstörtes wird nach den Wiederherstellungskosten ersetzt, Beschädigtes nach den Reparaturkosten, wobei höchstens der Versicherungswert gezahlt wird. Für die volle Neuwert-Entschädigung müssen Sie das Gebäude in der Regel innerhalb von drei Jahren wieder aufbauen oder ersetzen. Preissteigerungen, Kosten, Mietausfall, Mehrwertsteuer und eine vereinbarte Selbstbeteiligung werden nach eigenen Regeln berücksichtigt.
Häufige Fragen
Was zahlt der Versicherer bei einem zerstörten Gebäude?
Ersetzt werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Mehrkosten sowie Architektenhonoraren und sonstigen Konstruktions- und Planungskosten.
Bis wann muss ich wiederaufbauen, um den vollen Neuwert zu erhalten?
Den Neuwertanteil, also den Teil über dem Zeitwertschaden, erhalten Sie nur, wenn Sie die Entschädigung für die Wiederherstellung gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle verwenden und die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sichergestellt ist. Ist der Aufbau am bisherigen Ort rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, genügt ein Aufbau an anderer Stelle in Deutschland.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht erstattet.
Was passiert, wenn das Gebäude anders gebaut ist als im Vertrag beschrieben?
Ist die tatsächliche Bauausgestaltung geringerwertig, ersetzt der Versicherer nicht mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert. Ist sie höherwertig, kann die Entschädigung gekürzt werden; Grundlage ist dann die im Vertrag beschriebene Bauausgestaltung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025