Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung: Im Gleitenden Neubauwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls versichert, einschließlich Architektenhonoraren, Konstruktions- und Planungskosten. Wird ein Gebäude nicht oder verspätet wiederhergestellt, gilt nur der Gleitende Zeitwert, bei dauerhaft entwerteten Gebäuden nur der gemeine Wert.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Der Versicherungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile.
Gleitender Neubauwert Plus
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Dazu gehören auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Werden innerhalb der Versicherungsperiode folgende Merkmale durch bauliche Maßnahmen verändert, gilt eine besondere Regelung:
- Fläche,
- Gebäudetyp,
- Bauausführung oder
- sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen.
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode, auch wenn die getroffene Maßnahme wertsteigernd ist.
Im Gleitenden Neubauwert Plus sind berücksichtigt:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen. Solche Mehrkosten entstehen, wenn versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
- Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener oder verspäteter Wiederherstellung
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Gemeiner Wert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert entscheidet darüber, wie viel im Schadenfall erstattet wird. Normalerweise gilt der Gleitende Neubauwert Plus, also der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls samt Architektenhonoraren und Planungskosten. Wird das Gebäude nicht oder verspätet wiederhergestellt, gibt es nur den Gleitenden Zeitwert Plus, bei dem Alter und Abnutzung abgezogen werden. Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet, wird nur der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile erstattet.
Häufige Fragen
Was ist im Gleitenden Neubauwert Plus versichert?
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Architektenhonoraren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Berücksichtigt sind zudem Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen bis zur unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Was gilt, wenn ich das Gebäude nach einem Schaden nicht oder erst später wieder aufbaue?
Dann ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Das ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Was passiert, wenn ich das Gebäude während des Jahres wertsteigernd umbaue?
Wird innerhalb der Versicherungsperiode Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung oder ein sonstiges vereinbartes, für die Beitragsberechnung maßgebliches Merkmal durch bauliche Maßnahmen verändert, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode – auch wenn die Maßnahme wertsteigernd ist.
Wie viel wird bei einem zum Abbruch bestimmten Gebäude erstattet?
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025